Dein Weg zum Führerausweis Kategorie B


1. Lehrnfahrausweis beantragen

Voraussetzungen zu Beantragung eines Lehrnfahrausweises:

  • 18 Jahre alt (ab 2020 ab 17 Jahren)
  • Nothelferausweis (nicht älter als 6 Jahre)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Verkehrskundeunterricht (VKU)

2. Lernfahrten

Jetzt kann es mit der Praxis losgehen. Dein Lernfahrausweis ist 24 Monate lang gültig.

 

Private Lernfahrten sind mit einer Begleitperson möglich welche folgende Voraussetzungen mitbringt:

  • 23 Altersjahr vollendet
  • Führerausweis Kategorie B seit mind. 3 Jahren (nicht mehr auf Probe)

3. Ausweis auf Probe

Nach erfolgreicher Prüfung, erhälst du den Führerausweis für 3 Jahre auf Probe. Während der Probezeit müssen Weiterausbildungskurse (WAB) besucht werden.

  • 2 WAB Kurse bei Ablauf des Führerausweis auf Probe bis 31.12.2019*
  • 1 WAB Kurs innerhalb der ersten 12 Monaten der dreijährigen Probezeit, bei Ablauf des Führerausweis auf Probe im Jahr 2020 oder später.*

Frühestens einen Monat vor Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe, kannst du den Antrag für den unbefristeten Führerausweis stellen.

 

*Im Dezember 2018 hat der Bundesrat Änderungen der Führerausweisvorschriften beschlossen. Deshalb unterscheidet sich die Anzahl Kurse und die Zeit in welcher diese absolviert werden müssen aufgrund des Ablaufdatums deines Führerausweises auf Probe.